www.dubistterrorist.de klärt über das neue Internetüberwachungsgesetz auf

Sa, Aug 21, 2010

Allgemein

Nun hat Rheinland Pfalz das neue Polizei und Ordnungsgesetz vorgestellt, hiernach wird es in Zukunft unangekündigte Online Durchsuchungen bei privaten Bürgern im Bundesland Rheinland Pfalz geben. Freigegeben wurde dieses Gesetz auf Grund der Früherkennung von Terrorismus im Land. Doch in wie weit schränkt dieses Gesetz den Bürgern die Datenschutzrechte ein. Wird jetzt jeder verdächtigt ein Terrorist zu sein oder erhofft sich die Polizei dadurch einen einfacheren Eingriff in Kriminelle Netzwerke. Daniel Köbler Landesvorstands- Sprecher Bündnis 90 /Die Grünen hält diese Form von Überwachung für nicht Datenschutz und Privatsphärenschutz konform. Ab jetzt dürfen wir nicht mehr frei entscheiden welche Internetseite wir besuchen oder man riskiert dass man direkt verdächtig wird und die Polizei unsere Daten durchsehen darf. Tatsächlich blieben die Online Durchsuchungen im Jahr 2009 erfolglos und die Terroristen wurden durch ordentliche Polizeiarbeit gefasst. Dieses Gesetz erlaubt Durchsuchungen des Computers ohne Not oder Grund. Schützen kann man sich nicht wirklich, es sei denn man verwendet zum Datenspeichern eine externe Festplatte und schließt diese nur kurz an den Rechner zum Speichern der Daten an. Doch etwas bleibt immer im Hauptspeicher zurück und die Profis der Polizei können aus diesen Datenresten einiges herauslesen. Wer das Internet nur zum Shoppen besucht muss sich natürlich kaum Gedanken machen.

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